TL;DR
- Einem Widerspruch bzgl. Versand von Werbeemails muss sofort Folge geleistet werden
- Der Widerspruch ist an keine Form gebunden. E-Mail reicht.
- Die Information des Werbetreibenden zum Widerspruch muß klar und offensichtlich sein. (Ein Absatz dazu auf Seite 23/24 von 26 Seiten ist unrechtmäßig)
- Die Widerspruchsbelehrung muß ebenso in jeder Mail enthalten sein.
- Die Nutzung eines Abmelden-Linkes in der Mail ist unzumutbar.
- Offizielles Urteil des Landgerichtes Paderborn